BIVOLT AG und die aktueller Warnhinweis der BaFin vor einer möglichen Marktmanipulation

EinWarnhinweis einer europäischenFinanzaufsichts-Behörde ist dann sicherlich nicht etwas, was man auf die „leichte Schulter nehmen kann und darf. Im Fall des genanntenUnternehmensBIOVOLT AG aus Bösch 106 in 6331 Hünenberg/ Schweiz mit den verantwortlichen Personen Verwaltungsrat: Amanda Alexandra Stiffler (Präsidentin) und Reto Stiffler, geht es konkret um einen Warnhinweis der des Bundesaufsichtsamtes für Finanzdienstleistungen aus Frankfurt/Bonn in Deutschland.

In seiner aktuellen Mitteilung äußert dieBaFin den Verdacht einer möglichen Marktmanipulation durch Börsenbriefe. Zitat:

Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Biovolt AG (ISIN: CH0328339665) durch Börsenbriefe zum Kauf empfohlen.

Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an der Börse Stuttgart gelistet.

Die BaFin rät allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.

Zitat Ende

Beachtet man dann noch eine weitere Meldung vom heutigen Tag, dass eine der wichtigen Personen des Unternehmens 300.000 eigene Aktien zum Kauf angeboten hat, dann rückt beides zusammen, dann das Unternehmen BIOVOLT AG nicht unbedingt in ein „seriöses Licht“ bei den aktuellen Aktionären.

Es sollte also nun im Interesse des Unternehmens BIOVOLT AG sein, diesen Vorgang mit der deutschen BaFin schnellstmöglich zu klären, damit sich die Aktionäre keine Sorgen mehr machen müssen.

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